2012 - EU-Kommission unterstreicht die Gleichwertigkeit

In der Verordnung 1072/2012 nimmt die Europäische Union Stellung zum Vergleich von Markenporzellan und untersuchter Generika anderer Fabrikate und Herkunftsländer:

"...Mit Markenware assoziieren die Kunden für gewöhnlich ein gewisses Prestige, gesicherte Qualität und Design, was höhere Marktpreise zur Folge hat, während Gattungsprodukte oder Produkte mit Handelsmarken normalerweise zu erheblich niedrigeren Preisen verkauft werden, obwohl sie dieselben materiellen und technischen Eigenschaften aufweisen. Während der zusätzliche Wert von Markenware im Allgemeinen nicht exakt beziffert werden kann, da er von verschiedenen nicht quantifizierbaren Faktoren wie der Verbraucherwahrnehmung und dem Wiedererkennungswert der Marke abhängt..."

In weiteren Untersuchungsergebnissen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Geschirr von Holst Porzellan gleichwertig mit dem vieler deutscher Markenfabrikate ist und sich als "...generisches Produkt im Wesentlichen nur im Preis..." unterscheidet. 

Gerade für den von Reformen und Sparmaßnahmen betroffenen Bereich der medizinischen Grundversorgung und für viele Pflegeeinrichtungen ist diese Feststellung von großer Wichtigkeit.

Kein Patient wird schneller gesund, weil er von einem Bauscher-Teller isst und kein älterer oder kranker Mensch fühlt sich vitaler, weil er seinen Kamillentee aus einer deutschen Markentasse trinken darf. Würden allerdings mögliche Einsparungen im Versorgungsbereich in die Qualität und das Angebot von Speisen und Getränken fließen, wäre das wohl von Jedem sehr zu begrüßen. 

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