Spülen Allgemein

Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass Sie auf dieser Seite nachlesen können, wie man Porzellan "richtig" spült. Diesen Themenabschnitt verkürzen wir mit dem Hinweis: Beachten Sie bitte die Gebrauchsanleitung des Spülmaschinenherstellers und der jeweiligen Spülmittel. Dieser Abschnitt unserer Warenkunde bezieht sich auf die "Problemzonen" des Spülens, die kein Geschirrhersteller so recht ansprechen mag. Kaum ein Vorgang in der Küche ist derart streitbar, wird missverständlich ausgelegt und mit so vielen unterschiedlichen Ursachen verflochten wie das Spülen. Viele damit zusammenhängende Faktoren erläutern wir in unseren Beiträgen Feststoffrückstände, Kratzer, Besteckabrieb und Spüllast


Definition von Reinigen

Nach Gebrauch ist das Porzellan fachgerecht zu reinigen. In der deutschen Sprache bezeichnen wir das Reinigen mit Wasser und Flüssigkeiten als "Spülen", benennen das entsprechende Gerät als "Spülmaschine" und mechanische Spülhilfen als "Spülbürste" oder "Spülschwamm".


Warum birgt das Spülen so viele Streitpunkte?

Gestritten wird bekanntlich dann, wenn man sich uneinig ist. Uneinigkeit herrscht dann, wenn über eine Sache, einer Entstehung oder über Resultate unterschiedliche Ansichten und Meinungen aufeinandertreffen. Diesen Umstand finden wir regelmäßig im Anwendungsgebiet des Spülens. Folgende Ursachen oder Resultate liegen dann meist vor.

  • Angeschlagene Kanten
  • Abgebrochene Henkel
  • Abgeriebene Oberflächen
  • Bruch des Porzellans
  • Restwasserrückstände
  • Verfärbungen
  • Verkeimung 

 

Als Verursacher steht meistens das Resultat, nämlich das in Mitleidenschaft gezogene Porzellan. Vor allem aus Sicht des Verbrauchers liegt es oft nur an dem "schlechten Porzellan", wenn einer der oben genannten Umstände eintrifft. Zu oft wird "Porzellan" gesagt, gemeint aber sind Steinzeug oder Porzellan-Imitate, denn für den Verbraucher sind die Unterschiede zwischen diesen Warenarten kaum erkennbar.

Vor, während und nach dem Spülvorgang ist das Geschirr einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt, die sehr unterschiedlich einwirken und unterschiedlichen Teilnehmern am Spülvorgang zuzuordnen sind.

  • Mechanische Belastung im Spülvorgang
  • Mechanische Belastung durch das Wasser
  • Thermische Belastung
  • Mechanische Vorbeschädigungen
  • Chemische Belastung durch Spülmittel
  • Biochemische Reaktionen durch die Umgebung
  • Verkeimung durch Wasser und Spülmittel

 

Bei all diesen Vorgängen resultieren die schadhaften Ergebnisse nicht aus einer mangelhaften Qualität des Porzellans.   


Spülmaschinenfest oder spülmaschinentauglich?

Spülmaschinenfestigkeit bzw. Spülmaschinentauglichkeit sind veraltete Eignungseigenschaften und beschrieben den Grad der Haltbarkeit, dem ein Geschirrteil durch den Reinigungsprozess "Spülmaschine" standhält, insbesondere eine dem Hersteller überlassene kaum nachprüfbare, diffuse Definition mit angehängtem "wenn und aber". Dabei waren folgende Bezeichnungen branchenüblich.

  • "spülmaschinenfest" (= es hält)
  • "spülmaschinentauglich" (= es hält nicht oder nicht sehr lange)
  • "ohne Angabe" (= es ist nicht für die Spülmaschine geeignet)

 

Im Regelfall bestimmte die Art des Geschirrs und/oder seine Dekoration den Grad von Eignung oder Spülmaschinentauglichkeit. Weißes Hartporzellan (ohne Dekoration) ist immer spülmaschinenfest, da es keine Veredelungen gibt, die der Gefahr von Abrieb ausgesetzt sind; dieser Scherben hält den üblichen chemischen Belastungen stets stand.

Art und Güte der Glasur sowie die Scherbenstärke (Dicke des Porzellans) entscheiden über Resistenz gegen mechanische und thermische Belastung.

Grundsätzlich galt, dass Inglasuren und Unterglasuren immer spülmaschinenfest sind. Aufglasuren hingegen galten als spülmaschinentauglich und sollten lieber von Hand gereinigt werden. Nur Porzellan galt als dauerhaft spülmaschinenfest. Keramik, Steinzeug oder Feinsteinzeug nicht. Je schöner und aufwendiger ein Dekor, desto eher ist das Geschirr nicht spülmaschinenfest! Dekore mit Edelmetallen, also Gold- und Platinveredlungen sind i.d.R. gänzlich nicht spülmaschinenfest. Die Farben leuchtendrot und sonnenblumengelb sind meist Indikatoren für Aufglasuren, also Dekorationen, die nicht spülmaschinenfest sind. Auch die Verwendung sogenannter Schutzlacke sind kein dauerhafter Schutz für leuchtende Veredelungen.

Wir wiederholen diese "veralteten Faustregeln" deshalb, weil Sie in der Qualitätsbewertung von Geschirr nach wie vor Bestand haben.


Spülmaschinenbeständigkeit

Die Europäische Union hat den o.g. Begriffen für Porzellan und Geschirren aus nicht-metallischen Stoffen bereits 2005 den Garaus gemacht und feste Definitionen eingeführt. Für die Angabe von Festigkeit bzw. Tauglichkeit wird nun der Begriff "Beständigkeit" verwendet und verlangt gemäß DIN EN 12875-1 die Angabe von zugesicherten Spülvorgängen. Die Kriterien der Spülmaschinenbeständigkeit sind dabei ebenfalls fest definiert.

  • Glanz der Glasur
  • Trübung von Oberflächen
  • Festhaftende Ablagerungen
  • Irisierende Schichten
  • Haarrissbildung
  • Abriebspuren
  • Farbbeständigkeit von Dekoren

 

Ganz im Sinne der Arbeitsweise der EU wurden beigeordnete Normen verabschiedet, die genau beschreiben, wie - wo - wann - von wem und womit geprüft werden muss. Bis zu Wasserhärte und Spülwassertemperatur, Zusammensetzung der Spülmittel und Begutachtungsmethode sind die Prüfverfahren bis ins kleinste Detail definiert. Selbst die Stärke des "... von oben einfallendem, künstlichem Licht ist mit 3500 - 4500 K zwischen 1.000 und 1.500 lx..."  vorgeschrieben. Um also eine unstreitbare Rechtsgültigkeit einer exakten Spülmaschinenbeständigkeit herbeizuführen, bedarf es einer gutachterlichen Bestätigung über die Lichtstärke in der Messumgebung, einer augenärztlichen Bescheinigung über die Sehfähigkeit der Gutachter sowie einer Aufzeichnung der Ergonomie des Umgebungsklimas nach ISO/DIS 10551:2017.

 

Dank dieser Vorgaben der EU ist nach unserer Auffassung kein Porzellanhersteller in der Lage, die Spülmaschinenbeständigkeit seiner Waren selbst zu bestimmen. Es bedarf Unternehmen wie das Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe - Glas/Keramik - GmbH in Höhr-Grenzhausen, um solche labortechnischen Untersuchungsergebnisse vorzulegen. Diese kosten viel Geld und verteuern natürlich den Preis eines Geschirrteils erheblich. 


Wertigkeit einer labortechnischen Untersuchung

Okay, gehen wir mal davon aus, dass ein Hersteller die Anzahl einer garantierten Spülmaschinenbeständigkeit durch eine labortechnische Untersuchung belegen kann. Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine dekorierte Tasse. Anhand des Testergebnisses für diese Tasse belegt nun der Hersteller die Spülmaschinenbeständigkeit von 500 Spülgängen (nach DIN) für sein Kaffeeservice. Dies, obwohl wir wissen, dass die Teile in einem Service aus sehr unterschiedlichen Fertigungstechniken stammen und sogar aus unterschiedlichen Rohstoffen (isostatisches Granulat / Hubeln) hergestellt werden. Dekorfarben sind meist ebenfalls mineralischen Ursprungs und deren Festigkeit und Haltbarkeit kann sich von Produktionscharge zu Produktionscharge stark verändern.

Diese Variablen lassen sich tatsächlich nicht normen, denn andernfalls müsste jeder Hersteller jede Woche und jedes Teil seines Services labortechnisch untersuchen lassen. Nun kommt es aber bei einem Geschirrteil zu Farbverlust, und der Verbraucher reklamiert dies bei seinem Händler bzw. beim Hersteller. Wie um alles in der Welt kann der Verbraucher belegen, dass dieses Geschirrteil weniger als 500 Spülgänge durchlaufen hat oder die verwendeten Spülmittel und deren Dosierung immer der Normung entsprochen haben? Im Schadensfall kann die gegenseitig notwendige Beweislast von keiner der betroffenen Parteien erbracht werden!

Die Tauglichkeit einer Spülmaschinenbeständigkeit beginnt nach der DIN-Norm bei 125 Spülvorgängen. Eine derartige garantierte gewerbliche Untauglichkeit nützt dem Gastronomen nach unserer Auffassung herzlich wenig. Je nach Auslastung des Betriebes wäre damit ein Geschirrteil schon nach 42 Tagen außerhalb der Garantie, wenn es nur 3 x am Tag durch die Maschine läuft (morgens, mittags und abends). Gut laufende Betriebe schaffen aber ein Vielfaches. Selbst eine höhere Garantie von 500 Spülvorgängen würden nach ungefähr einem halben Jahr ermüden und 1.000 Spülgänge könnten nicht mal ein ganzes Jahr schaffen.


Fazit

Für den Gastronomen beginnt die Wertigkeit einer Garantie über die Spülmaschinenbeständigkeit nach unserer Auffassung bei 3.000 Spülgängen, besser noch 5.000. Um eine solche Haltbarkeit darzustellen, wären regelmäßige Laboruntersuchungen notwendig, die jede für sich mindestens 16 Tage in Anspruch nehmen würde. Ein solcher Versuch, der DIN-Norm zu entsprechen, wäre voraussichtlich teurer als die Herstellung einer Artielserie selbst. Schadhafte Veränderungen des Spülgutes, die tatsächlich unter eventuell gewährte Garantien fallen würden, sind vom Verbraucher gemäß der o.g. Gründe niemals beweisbar. Im gewerblichen Gebrauch entsprechen 500, 1.000 oder 2.000 garantierte Spülvorgänge nach unserer Auffassung nicht dem "bestimmungsmäßigem Gebrauch". In der Gastronomie ist Porzellan ein Werkzeug und kein Ziergegenstand!

Darin begründet sich unsere Entscheidung, die branchenüblichen Begriffe "spülmaschinentauglich" und "spülmaschinenfest" auch weiterhin zu verwenden. Dabei beziehen wir "spülmaschinenfest" auf eine ehrliche und fachlich beurteilte Güte des Porzellans (Rohstoffe und Brand), das - bei fachgerechter Anwendung der Maschine und vorgegebener Dosierung der Chemikalien - in der Gewerbespülmaschine eine Mindestanzahl von 3.000 schadfreien Spülvorgängen durchlaufen wird.

So machen wir das schon seit 1928!


 

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