Ofenfestigkeit
Ofenfestigkeit - wieder ein Begriff ohne genormte Einheit
In der einschlägigen Fachliteratur schlägt man die Definition einer Ofenfestigkeit von Porzellan und keramischem Geschirr vergebens nach. Selbst die Definition nach Hans Friedl ist mehr als mager ausgeführt und hat lediglich einen weiterführenden Bezug auf Elektroherde im Unterschied zur Feuerfestigkeit. Ebenfalls eine Menge Text, der aber am Ende nicht schlauer macht. Wesentlich detaillierter wird es, wenn man die Veröffentlichungen von Prof. Dr.-Ing. Hermann Salmang studiert, der mit seiner Habilitation „Feuerfestigkeit der Tone“ im Jahre 1925 zumindest die technischen Voraussetzungen einer „Ofenfestigkeit“ konkret definiert hat. Prof. Dr. rer. nat. Horst Scholze, 1971-1986 Direktor des Fraunhofer-Institutes für Silikatforschung in Würzburg, hat dem Begriff dann messbare Werte und Qualitätsstufen zugeordnet. Allesamt aber leider mehrheitlich zutreffend für den Bereich der technischen Keramik und nichtzutreffend für das Segment Tisch und Tafel.
Rhetorische Voraussetzung der Ofenfestigkeit
Dem Wort Festigkeit geht das Wort Ofen voraus, also dem Ort des Geschehens, an dem das Geschirr eine bestimmte Form der Beständigkeit zugesprochen werden will. Leider unterlassen es die meisten Hersteller von ofenfestem Geschirr, "den Ofen" genauer zu definieren.
Unter dem Aspekt einer fehlenden Norm definieren wir wie folgt
Unter ofenfestem Porzellan verstehen wir Artikel aus hochgebranntem Hartporzellan, deren thermische Widerstandsfähigkeit durch die Beigabe eines höheren Quarzanteils in der Grundmasse und/oder auch speziellen Rezepturen aus Silikaten und anderen mineralischen Grundstoffen erhöht wurde und sich so besonders eignen als Kochgeschirre für die Zubereitung von Speisen unter großer Hitze. Bei solchen Kochgeschirren ist es ferner notwendig, die Zusammensetzung der Glasuren des Scherbens anzupassen.
Ofenfestes Geschirr ist nicht für eine direkte Einwirkung von Feuer und Flamme geeignet!
Ofenfestes Geschirr von Holst Porzellan
Viele Hersteller verleihen ihrem ofenfesten Geschirr phantasievolle Namen wie Luzifer, Pyroflam, Ceratherm u.a., die letztlich alle eine Assoziation zu Hitze herstellen sollen. Bei uns heißt das schlicht "ofenfest" bzw. "feuerfest". Konkret erteilen wir mit der Bezeichnung ofenfest unserem Porzellan und keramischen Geschirren
- durch Beigabe eines höheren Quarzanteils im Scherben,
- einer verstärkten Wandung
- und meist einem planen Boden,
eine besonders gute Verwendungseigenschaft für die Zubereitung von Speisen in Öfen, Convectomaten, Steamern, Heißdampfgeräten und Salamandern, ohne dabei mit direkter Flamme auf den jeweiligen Artikel einzuwirken. Gemäß unseren Qualitätsvorgaben unterscheiden wir in den aktuellen Kollektionen fünf verschiedene Materialien:
- High-Alumina-Porzellan, ofenfest bis 350 °C
- Alumina-Porzellan, ofenfest bis 350 °C
- Hartporzellan, ofenfest bis 300 °C,
- Durable, ofenfest bis 220 °C,
- Keramik, ofenfest bis 250 °C.
Die Eigenschaft der Ofenfestigkeit bezieht sich auf eine Verwendung des Porzellans als Kochgeschirr in
- herkömmlichen Backöfen in Haushaltsküchen
- Elektro- oder gasbetriebenen Gastronomiebacköfen (nicht vorgeheizt)
- Steamern, Heißdampföfen und Convectomaten (nicht vorgeheizt)
- Salamandern mit Oberhitze (nicht vorgeheizt)
Bitte beachten Sie, dass "feuerfest" oder "ofenfest" keinesfalls eine Resistenz gegen Thermoschock einbezieht! Um eine gleichmäßige Wärmeübertragung zu gewährleisten, sollten keramische Kochgeschirre und Porzellan nicht auf Gittern in den Ofen eingebracht werden. Die Verwendung von Porzellan im Pizzaofen unterliegt besonderen Bedingungen und bedarf einer weiterführenden Erläuterung.
Garantien & Konformität zur Ofenfestigkeit
Nach geltenden Gesetzen und Verordnungen der Europäischen Union sind wir verpflichtet, für unsere Ware, die dazu bestimmt ist mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, eine rechtsgültige Konformitätserklärung abzugeben. Da die meisten der bei uns eingehenden Bestellungen aus der Kombination verschiedener Porzellanarten (siehe Liste oben) bestehen, können wir aus technischen Gründen nicht für jeden einzelnen Artikel eine eigene Konformitätserklärung erstellen.
Abgesehen davon unterliegen die Bestimmungen einer "Ofenfestigkeit" einer Vielzahl von Kriterien und Faktoren, die im Streitfall von keiner betroffenen Partei (Kunde & Hersteller) konkret nachgewiesen oder bestritten werden können. So können z.B. kalte oder gefrorene Inhalte in einem Porzellangefäß die Ofenfestigkeit massiv einschränken (siehe Thermoschock). Öfen mit einer digitalen Temperaturmessung zeigen i.d.R. nicht die Temperaturen von Blechen, Stellflächen oder Steinböden an, die erheblich höher sein können als die dargestellte.
Auch Gebrauchsfehler, die unsichtbare Haarrisse oder mikroskopisch kleine Bruchstellen verursacht haben, können zu einer massiven Einschränkung der Ofenfestigkeit führen.
Deshalb verfahren wir bei unseren Konformitätserklärungen nach dem Prinzip des "kleinsten gemeinsamen Vielfachen" - wie z.B. Autoreifen auch - und garantieren im Rahmen der Produkthaftung eine Ofenfestigkeit von 180 °C, also 80° C mehr als der Siedepunk von Wasser. Ein "S-Reifen" - zugelassen bis 180 km/h - fliegt auch nicht bei 185 km/h auseinander.