B-Ware

II. Wahl, B-Ware und Porzellan mit kleinen Fehlern

 

 

Im Veranstaltungsbereich, bei Parties und Großveranstaltungen spielt es keine Rolle, ob das Geschirr frei von jeglichen Mängeln ist. Wacken, Oktoberfest, Wasen, Fasching & Karneval, bei Volksfesten, Kirmes und vielen anderen Events darf das Porzellan auch mal eine Glasurnase oder ein paar Punkte haben. Hotels, Herbergen, Tafeln und Hütten, überall dort, wo der Verlust eines Geschirrteils keinen großen Schaden anrichten darf, wird gerne auf Zweite-Wahl-Porzellan zurückgegriffen.

Leider fällt in der Porzellanherstellung immer zweite Wahl an. Viele Marken publizieren dies nicht, um den Preis künstlich hoch zu halten. Wir von Holst Porzellan finden es unverantwortlich, gebrauchsfähiges Porzellan einfach zu zerstören. Und das nicht nur im Sinne der Umwelt! Es gibt Menschen und Betriebe, die dankbar sind, wenn sie Geld sparen können und machen in punkto Optik gerne Zugeständnisse.

Unsere B-Ware klassifizieren wir in zwei Klasse, denn C-Ware geht bei uns nicht in den Handel. Dabei unterscheiden wir die Arten der Schadhaftigkeit und kennzeichnen diese jeweils an der Artikelnummer mit dem Zusatz B1 oder B2.

B1: Das Geschirr weist leichte optische Mängel auf, die jedoch auf die Gebrauchsfähigkeit keinerlei Einfluss nehmen. Glasuren sind unregelmäßig (Verläufe, Nadelstiche, kleine Punkte, sehr kleine Eisenflecke), oder der Scherben zeigt leichte Deformierungen.

B2: Das Geschirr weist deutliche optische Mängel auf, die die Gebrauchsfähigkeit ebenfalls nicht beeinträchtigen. Ausnahme: Gelehrtes Porzellan (Systemgeschirr) hat die exakte Stapelfähigkeit verloren, Cocotten & Terrinen schließen nicht dicht, oder der Scherben zeigt klare Deformierungen. Stellringe können rau oder unterbrochen sein. Wie schwerwiegend ein Mangel ist, obliegt dem Betrachter. Deshalb beschreiben wir diesen mit Stichworten am Artikel selbst. Unseren Zweite-Wahl-Verkauf finden Sie hier.

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