R831 - Nächste Ausfahrt Luxemburg
Letzt Ausfahrt Luxemburg
Das Verfahren R831 ist nun abgeschlossen, die Durchführungsverordnung 2026/274 geschrieben und veröffentlicht und damit ist die Arbeit und Zuständigkeit der Kommission beendet. Die Möglichkeit der Untersuchung anderslautende, substantivierte Argumente und Sachverhalte vorzutragen war in dieser Untersuchung kaum gegeben und wurden darüber hinaus auch nicht berücksichtigt. Ohne ein externes Kontrollinstrument konnten die EU-Beamten der Kommission tun und lassen, was sie wollten.
Leichtfertig wurden aus dem Internet ungeprüfte Daten heruntergeladen, die zu einer Verteuerung von 1,3 Milliarden Euro, oder einer drastischen Verknappung um rund 50% des Unionsbedarfs dieser Ware führen wird. Alle negativen Auswirkungen dieser Entscheidung wurden missachtet!
Eine einzige türkische Fabrik, die selbst mit Schutzzöllen durch die EU belegt ist, diente als analoges Vergleichsinstrument, mehr als 500 im Verfahren gemeldete Hersteller in China zu bewerten. Das kann man nicht als „Fair-Trade“ bezeichnen.
Während die EU selbst durch eine Vielzahl von Regulationen den freien Verkehr dieser Ware als Lebensmittelbedarfsgegenstand reguliert, Laboruntersuchungen, Konformitäten, Produkthaftung und die Registrierung der Verpackung vorschreibt, vergleicht sie bei ihren Handelsschutzuntersuchungen lediglich die Waren nach ihrem Zollkodex. Das ist eine unglaubliche Missachtung ihrer eigenen Gesetze und Regulationen.
Ganze 8 Tage hat man den betroffenen Einführern in Europa gewährt, auf die 19-seitige Schutzmaßnahme einzuwirken, die sich in wesentlichen Punkten auf eine 54-seitige Durchführungsverordnung (R817) bezieht, für die die Kommission selbst insgesamt 411 Tage für sich in Anspruch genommen hat. Die Kommission hat somit die terminlichen Regeln der Grundverordnung benutzt, qualifizierte Eingaben zeitlich totzuschlagen.
Vor allem aber konnte die Kommission bei dem gesamten Verfahren die Herausgabe von Daten und Ermittlungen unter der Maßgabe der Vertraulichkeit verweigern. Damit ist jetzt Schluss!
Eine Gruppe von betroffenen Herstellern in China, unterstützt von einer großen Gruppe Einführer und Handelsmarken, wird Gerechtigkeit einfordern und sich an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wenden. Das höchste Gericht der Europäischen Union als Wächter von Demokratie, Recht und Ordnung, soll die Gerechtigkeit und den fairen Handel wieder herstellen.
Werden Sie Streithelfer und unterstützen Sie das Verfahren mit Ihrer Stimme und Ihrem Beitrag (€) - wir brauchen eine große Koalition und Gemeinschaft, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen!
Streithelfer Erklärung ---> Email zurücksenden
06.02.2026 Cerame-Unie - fragwürdiger Sieg
In ihrer Pressemitteilung vom 06.02.2026 feiert der klageführende Verband der Europäischen Hersteller ihren Siegeszug im Verfahren R831. Nur verständlich, dass sich ein jeder Antragsteller über ein positiven Ausgang freut - von daher: Félicitations à l'association - Vive l'association !
Andererseits unterstreicht diese Veröffentlichung wie kein anderes Dokument bisher das mangelnde Unionsinteresse! Der Verband deklariert den Produktionswert des betroffenen, europäischen Industriezweig auf 1,8 Milliarden Euro mit lapidaren 22.000 Arbeitnehmern.
Durch die Maßnahme geschädigt werden (laut Cerame-Unie) 624.7 Milliarden Importwerte (Dokument t25011761). Demnach beträgt der Anteil der Euroware noch nicht einmal 1% (0,288%).
Um diesen Anteil von 0,288% zu schützen, zahlen die Unionsbürger ab sofort 1,3 Milliarden Euro mehr für Porzellan, Küchengeschirr und Gebrauchskeramik. (Laufzeit der Maßnahme, Dokument t25011761 der Cerame-Unie.
Cher amis - danke für diese eindrucksvolle Darstellung, dass die Verbraucher von nun an für 99,71% ihres Bedarf rund 50% höhere Preise bezahlen müssen!
05.02.2026 - 79% Strafzoll sind beschlossen!
Wenige Minuten bevor die wichtigste Fachmesse der Welt für Küche, Tisch, Tafel und Lifestyle Ambiente in Frankfurt ihre Tore öffnete, - veröffentlichte die EU-Kommission ihre Entscheidung, die Antidumpingzölle für Porzellan und Keramik mit der Herkunft aus der Volksrepublik China von 17,9% um 61,1% zzgl. 12% (Einfuhrzoll) auf 91% zu erhöhen.
Damit stellt sie den Schutz von weniger als 20 betroffenen europäischen Herstellern, bzw. von 22.071 Beschäftigten im gesamten Europäischen Industriezweig - die mehrheitlich gar nicht betroffen sind - über das Interesse der Unionsbürger, die ab sofort für knapp die Hälfte ihres gesamten Bedarfs rund das Doppelte zahlen müssen, sofern überhaupt diese Waren im Euroraum noch verfügbar sein werden.
Nach unseren Berechnungen, die sich mit den Analysen zweier bekannter Rechtsanwaltskanzleien (Van Bael & Bellis Brüssel und Cerha Hempel Wien) decken, die dieses Verfahren begleitet haben, wird sich eine Unterdeckung zwischen 46% und 53% des gesamten Unionsbedarf ergeben.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die chinesische Regierung Anfang Januar 2026 als deutliches Signal gegen etwaige Dumpingmaßnahmen den Vorsteuerabzug (Tax Refund System) für alle Exporte dieser Ware abgeschafft hat. Somit addiert sich die Verteuerung der betroffenen Ware auf rund 110%, ab dem 7.02.2026.
Nun haben sowohl wir von Holst Porzellan, als auch die meisten anderen bekannten Einführer zur Sicherung der Warenverfügbarkeit und des Kundenservice laufende Container in Produktion und auf dem Wasser. Anstatt das die Kommission diesen laufenden Bestellungen wenigstens eine Karenzfrist gewährt, hat sie das Inkrafttreten des Beschlusses auf 24 Stunden reduziert. Damit wirkt diese Frist wie ein Racheakt an die Einführer für die vielen Hundert Eingaben, die diese gegen diese Maßnahme getätigt haben.
Bei uns sind es (Stand 5.2.2026) insgesamt 11 Container, die nun mit EUR 121.490 höheren Einfuhrabgaben belegt werden. Eine italienische Handelsmarke beklagte auf der Ambiente sogar eine Mehrbelastung in Höhe von 3 Millionen Euro.
Wir von Holst Porzellan - wie voraussichtlich alle anderen Einführer der betroffenen Ware auch - werden sofort reagieren müssen und eine noch nie dagewesene Preiserhöhung durchführen. Da wir leider bereits im September 2025 eine Preisgültigkeit der neuen Preise bis zum 18.03.2026 bestätigt haben, werden wir erst zum zum 19.03.2026 diese Anpassung vornehmen können. Das wird erhebliche finanzielle Einbußen für unser Unternehmen mit sich ziehen. Ob dieses Stadium zu den ersten Insolvenzen des Wirtschaftszweiges der Einführer und Handelsmarken führen wird, bleibt abzuwarten.
Es gilt nun, am Schluss der Schutzmaßnahme von R831 festzustellen, dass sich die Europäische Kommission gegen den mehrheitlichen Willen der Mitgliedsländer autark für diese Maßnahme entschieden hat, die nun auf dem Rücken der Unionsbürger und zu Lasten eines sehr großen Wirtschaftszweiges ausgetragen werden.
Man möge sich vorstellen, dass eine Handvoll Beamter in der Europäischen Kommission, ohne ein Mehrheitsmandat der Mitgliedsländer, einen ganzen Wirtschaftszweig zu Grunde richten, weil sie ganz persönlich vom Feindbild des Chinesen überzeugt sind. Und das ganze nennt sich dann "Maßnahmen zur Sicherstellung eines fairen Handels."
Unglaublich!
Sie können den Beschluss der Europäischen Kommission hier herunterladen:
Regulation 2026/274 (DE) Regulation 2026/274 (EN)
04.02.2026 Ambiente mit Fragezeichen
Zum ersten Mal in der Geschichte der Fachmesse Ambiente herrscht auf Seiten der Lieferanten und Kunden vollkommene Ungewissheit. Auf dem wohl wichtigsten Handelsplatz für Porzellan und Keramik der Welt, der Frankfurter Frühjahrsmesse Ambiente, wissen weder die Handelsmarken, noch die Kunden, welche Preise sie für die kommende Verkaufssaison planen können und die großen Handelsketten können ihre Verkaufsschwerpunkte nicht planen.
Dieser Umstand allein wird bereits zu einem deutlichen Angebotsrückgang von Porzellan und Keramik in 2026 führen, der sich bis ins Jahr 2027 fortschreiben wird, egal ob die hohen Zölle nun kommen, oder nicht.
Die klassischen Zeitabläufe dieser Branche sind total gestört und werden sich in Kürze auf die Preise im Handel auswirken.
Die Anwälte haben Ihre Statements abgegeben und auch wir von Holst Porzellan haben unterstützt von 98 weiteren Einführern dem "Trade Defence Instruments Committee" formell zwei Stellungnahmen zum laufenden Verfahren geben. Aus Geheimhaltungsgründen (die Cerame-Unie liest mit) werden wir den Inhalt hier nicht veröffentlichen. Ob alle diese Eingaben Gehör finden werden, bleibt zu hoffen und abzuwarten.
Am 6.2.2026 findet während der Ambiente eine Meeting von Einführern statt, um in großer Runde die sich rechtlich abzeichnende Maßnahme einer Klage vor dem EUGH zu besprechen. Vernehmliches Ziel wird es sein, genug Beitragszahler zu gewinnen, den etwa 150 TDE teuren Prozess in Straßburg zu finanzieren.
Rechtliche Ansatzpunkte das Untersuchungsverfahren auszuhebeln gibt es genug, aber kein Einführer kann die Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens alleine tragen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle Einführer, vielleicht als Prozentsatz ihres Einkaufsvolumens, einen finanziellen Beitrag zum Verfahren leisten.
Wer also noch keine Einladung zu diesem Treffen erhalten hat, jetzt schon seinen Beitrag (in Geld) leisten will, meldet sich bitte bis Freitag Nachmittag unter +49 177 8849552 (auch WhatsApp).
04.02.2026 Italien kämpft mit
Dr. Antonio Tognana macht sich stark gegen die geplanten Maßnahmen der EU, die Antidumpingzölle zu erhöhen. Hier die Übersetzung des Zeitungsartikel der "La Verita" - italienische Tageszeitung:
"... Die Kommission ist bereit, die Abgaben auf chinesisches Porzellan auf bis zu 91 % anzuheben. Alarm aus der italienischen Lieferkette. Tognana: „Dramatische Folgen für Kunden und Produzenten“, Preise im Höhenflug und ein harter Schlag für die Unternehmen.
Erneut greift Brüssel zum Instrument der Zölle, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Die Europäische Kommission beabsichtigt nämlich, die Zölle auf aus China importierte Keramiken und Tischporzellane von derzeit jeweils 23,4 % bzw. 29,9 % auf einen einheitlichen Satz von 91 % anzuheben, was einem Anstieg von 304 % entspricht – obwohl diese Zölle erst am 8. Oktober vergangenen Jahres für weitere fünf Jahre bestätigt worden waren.
Antonio Tognana, CEO von Geminiano Cozzi Venezia 1765, der gemeinsam mit einer Gruppe italienischer und europäischer Unternehmen ein Schreiben an den EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič sowie an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerichtet hat, spricht von „dramatischen Folgen für die Endverbraucher, für tausende europäische Unternehmen und für hunderttausende betroffene Arbeitnehmer in den Bereichen Produktion, Import und Weiterverarbeitung keramischer Halbfertigprodukte“.
Zu den unterzeichnenden italienischen Unternehmen zählen Barilla, OVS, Upim, Tognana Porcellane sowie Geminiano Cozzi Venezia 1765, daneben auch französische, deutsche und österreichische Unternehmensgruppen.
Der europäische Konsummarkt ist seit Jahrzehnten zu über 58 % von Importen aus China abhängig, während nur 27,7 % aus der europäischen Eigenproduktion stammen und 14,2 % aus Importen aus Nicht-EU-Ländern. Darüber hinaus ist die Produktion „Made in EU“ nicht nur mengenmäßig unterlegen, sondern deckt hauptsächlich den mittleren und oberen Marktbereich ab. Der übrige Marktanteil wird von chinesischen Erzeugnissen bedient. Die auf Porzellan spezialisierten Fabriken in Europa sind inzwischen wenige, und nahezu 60 % des Porzellans stammen aus China.
Nach Einschätzung Tognanas könnten sich infolge der Zollerhöhung die Preise verdoppeln. Dies würde eine Verlangsamung der Nachfrage durch die Verbraucher sowie einen Rückgang der Steuereinnahmen – etwa der Mehrwertsteuer – zur Folge haben. Unklar sei, wen man eigentlich schützen wolle, so Tognana weiter, da „in Italien laut Confindustria Ceramica die Zahl der in der Produktion Beschäftigten 650 Personen nicht übersteigt und in den letzten zwölf Jahren – seit Einführung der Anti-Dumping-Zölle im Jahr 2012 – nahezu unverändert geblieben ist.
Möglicherweise sollen nur wenige hundert Arbeitsplätze geschützt werden, während tausende Beschäftigte durch diese unsinnigen Maßnahmen betroffen wären.“ Er betont zudem, dass „die Zölle von 2012 ihren Zweck bereits erfüllt haben: Die Importe aus China nach Italien sind im letzten Jahrzehnt um 21 % zurückgegangen, während die Beschäftigung in den sechs bis sieben Produktionsbetrieben stabil geblieben ist“. Der Unternehmer weist außerdem auf einen weiteren Aspekt hin: Die Entscheidung sei von der Kommission weitgehend geräuschlos und unter einer forcierten Auslegung der Abstimmungsregeln getroffen worden.
Der Vorschlag zur Überprüfung der Zölle wurde in der Sitzung des Trade Defence Instruments Committee am 14. Januar zur Abstimmung gestellt, jedoch ohne Erreichen einer qualifizierten Mehrheit: 13 Staaten stimmten dafür, 9 dagegen und 5 enthielten sich. Tognana unterstreicht, dass „die Enthaltung nach den Abstimmungsregeln üblicherweise einem Nein gleichkommt und somit mit 14 Stimmen zur Ablehnung des Vorschlags hätte führen müssen.
Die Kommission beabsichtigt jedoch, die Enthaltungen instrumentell als Nicht-Stimmen zu werten, sodass formell keine qualifizierte Mehrheit festgestellt wurde.“ Die Abstimmung habe zudem eine Spaltung innerhalb der Union offenbart: Deutschland stimmte dagegen, während Italien zustimmte, was Tognana als „unsinnig und selbstschädigend“ bezeichnet. Nun könne die Kommission entweder die vorgeschlagenen Maßnahmen autonom beschließen oder sie überarbeiten und erneut zur Abstimmung stellen. Tognana fordert, die derzeitige Regelung – bestätigt am 8. Oktober 2025 – für die kommenden fünf Jahre unverändert beizubehalten..."
04.02.2026 La Verita 10.02.2026 Il Gazzettino 10.02.2026 Corriere della sera
Wir müssen jetzt alle mithelfen
Am 14.01.2026 hat die Kommission dem TDC (Trade Defence Committee) ihren Vorschlag zur Erhöhung der Schutzzölle um 61% auf insgesamt 79% vorgelegt. Für die Durchführung dieser Maßnahme haben sich 68% der Unionsbevölkerung entschieden, die durch die vertretenen Gremiumsmitglieder vertreten waren. Damit hatte der Beschluss zwar die Mehrheit der Unionsbevölkerung, aber nicht die nötige Mehrheit an zustimmenden Ländern (15 von 27) erhalten. Während sich Deutschland massiv gegen den Vorschlag gewehrt hat, stimmten mutmaßlich die bevölkerungsreichen Länder Frankreich, Italien und Spanien für den Vorschlag. Aufgrund dieser uneinheitlichen Stimmenverteilung konnte kein Beschluss durch den TDC erfolgen.
Vollkommen widersprüchlich zu jeglicher demokratisch-rechtsstaatlicher Grundordnung, die eine strenge Trennung von Judikative, Exekutive und Legislative vorsieht, entscheidet in einem solchen Fall nun die EU-Kommission selbst, ob sie die Erhöhung der Strafzölle für angemessen erachtet.
Es bleibt jetzt nur noch eine Möglichkeit, das Abstimmungsverfahren zu beeinflussen! So viele Handelsunternehmen und bedeutende Verbraucher wie möglich, sollten ein anwaltliches Veto unterstützen, dass wir hier aus Geheimhaltungsgründen derzeit noch nicht veröffentlichen.
Deshalb bitten wir Sie, nachfolgende Word-Datei downzuloaden, den Text auf Ihr Briefpapier zu übertragen und als Word Dokument oder besser als PDF-Ausdruck an uns zurückzusenden. Wir bitten Sie eindringlich, diesem Aufruf sofort zu folgen, da die Entscheidung schon innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen kann.
Download Support Letter -->-->--> office@holst-porzellan.de
Vielen Dank. Mit Ihrer Unterstützung können Sie zum ersten Mal in der Geschichte unserer Branche einen aktiven Einfluss auf die Preisgestaltung unseres gesamten Marktes nehmen, denn kommen die hohen Schutzzölle, werden, wie die EU-Hersteller es ankündigten, ihre Preise deutlich erhöhen, um das angebliche "Underselling" (Abgabepreise < Herstellungskosten) auszugleichen. Wir behaupten, sie wollen dann einfach nur mehr an den Kunden verdienen!
15.01.2026 - 10:30 h - Verwirrung!
Bei weiteren Bemühungen am Vormittag des 15.01. eine Stellungnahme des TDC (Trade Defence Committee, zuständiges Gremium für Antidumping‑, Antisubventions‑ und Schutzmaßnahmen) über das gestrige Abstimmungsergebnis zu erhalten, hielt man sich komplett bedeckt. Wie es scheint, hat der TDC seine Mitglieder instruiert, keinerlei Stellungnahmen abzugeben, was sehr ungewöhnlich ist.
Ein Mitglied äußerte sogar, dass der Beschluss einer etwaigen Maßnahme noch nicht rechtskräftig ergangen sei. Aus einer anderen Quelle heißt es, das Gremium sei sich noch nicht einig und würde weiter beraten. Wohlmöglich könnte das noch ein anderes, bzw. ein gutes und faires Ergebnis bedeuten.
14.01.2026 - 21:00 h - Rien ne va plus?
Wie wir gestern Nacht hinter vorgehaltener Hand erfahren haben, sollte der Wirtschaftsausschuss der Europäischen Union am Nachmittag des 14.01.2026 in Brüssel das "AUS" chinesischer Importe aus Porzellan und Keramik für Tisch und Küche beschließen und damit den fragwürdigen Vorschlägen der Antidumpingkommission, den Schutzzoll um 61,1% von 17,9 auf 79% zu erhöhen folgen.
Somit würden den Verbrauchern 91% Einfuhrabgaben für diese Waren auferlegt. Nun mag der ein- oder andere denken, Porzellan aus China sei ein minderwertiges Billigprodukt, subventioniert oder gar mittels Kinderarbeit hergestellt. Alles quatsch! Die Chinesen haben schon Porzellan hergestellt, da lernten wir gerade auf dieser Seite der Erdkugel das Feuer machen.
Bei der Herstellung von Seide und Porzellan obliegt dieser Hochkultur ein Jahrhundert alter Vorsprung, effektivere Produktionsabläufe, nachhaltigere Brennmethoden und vor allem der Erhalt traditioneller Herstellungsarten. Wir, die Europäer sind es, die erst seit etwa 150 Jahren diese "Chinaware" - so der internationale Name - mit einer künstlich hochgezüchteten Industrie Porzellan kopieren und nachbauen.
Was würde dann passieren?
63% des gesamten Unionsbedarfs, 491.264 Tonnen Porzellan und Keramik sind von diesen Wahnsinszöllen betroffen. Viele Artikel werden jetzt nach und nach aus den Läden verschwinden, andere werden von Tag zu Tag teurer. Eine Butterdose aus Porzellan wird beispielsweise nicht mehr zwischen 8 und 20 Euro zu haben sein, sondern zwischen 30 und 60 Euro. Restaurants, Krankenhäuser, Kantinen, Mensen in der Zukunft etwa doppelt so viel für Teller, Tassen und Schüsseln bezahlen.
Nachhaltiges Porzellan wird in Möbelhäusern und Geschäften durch billige Keramik und Vitreous-China aus der Türkei und anderen Ländern ersetzt und sich zur Wegwerfware entwickeln. Die Hygiene wird leiden und wer nicht das Geld hat, die hohen Preise für gutes Geschirr auszugeben, muss auf umwelt- und gesundheitsschädliches Plastik ausweichen.
Mit ihren lächerlichen 22.000 Arbeitnehmern wird die Europäische Porzellanindustrie diese Verknappung nicht auffangen können. Europa verfügt weder über die Rohstoffe, noch die Energie und vor allem nicht über genügend Arbeitskräfte, die mit ihren hohen Löhnen günstige Gebrauchsgüter wie einen Kaffeebecher für 3 Euro herstellen können. Deutschland hat seit dem 1. Januar einen Mindestlohn von 13,90 Euro!
Das Sprichwort "da wird eine Menge Porzellan zerschlagen" bekäme seine wahre Bedeutung.
Wir sind traurig und fassungslos, dass die Politik nicht mehr im Sinne ihrer Bürger handelt. Nicht nur Donald Trump und Putin stellen das Modell NATO und Union in Frage.
Dringender Aufruf 18.12.2025
Wir ersuchen dringend, alle interessierten und betroffenen Parteien dieses Verfahrens, persönlichen Kontakt zu den jeweiligen Entscheidungsgremien ihrer Länder aufzusuchen, um dort die Schädigung unseres Wirtschaftssektors vorzutragen. Für die Bundesrepublik Deutschland werden wir uns einer Gruppe anschließen, die in Bonn die entscheidungsrelevanten Ministerialräte im Bundesamt für Wirtschaft und Energie aufsuchen wird, um den Schaden, den diese Maßnahme anrichtet, in Zahlen und Beispielen vorzutragen.
Bitte beantragen Sie eine Anhörung für die 2. oder 3. Kalenderwoche 2026, da jetzt vor Weihnachten der Zeitpunkt nicht günstig ist.
Status 17.12.2025
In den vergangenen Tagen hat sich in dem Verfahren sehr viel getan. Die Ereignisse kamen so schnell hintereinander dass uns die Zeit fehlte, hier zu berichten. Auch heute am 17.12. jagt ein Meeting das nächste und einige Gruppen bereiten sich bereits auf gerichtliche Eingaben beim EUGH vor.
Wir haben ebenfalls zusammen mit einigen Marktbegleitern viele Kernfragen des Verfahrens beleuchtet und stoßen mehr und mehr auf Ermittlungsergebnisse, die - nennen wir es einmal höflich - auf einen gewissen Gestaltungsspielraum schließen lassen. Da die Herren von der Cerame-Unie (Antragsteller) unsere Beiträge hier mitlesen, wie sie schon mit Beschwerden bei der Kommission dokumentiert haben, sollten wir einige Dinge nicht so darstellen, wie wir die wahrnehmen. Also sagen wir an dieser Stelle "Bonjour Messieurs"!
Um vor allem unsere Wiederverkäufer und Händler zu informieren, was da so auf uns zukommt, hier zur Kenntnis unseren letzten Stellungnahmen.
Statement 4
reklamiert die Gleichheit der Verfahren R817 aus Oktober und dem aktuellen Verfahren R831 Dumping mit dem Vorwurf einer Doppelermittlung.
Statement 5
Unsere Stellungnahme vom 8.12.2025 (23 Seiten) geht auf eine Reihe von Argumenten ein, die von der Anwaltskanzlei der Cerame-Unie zu verschiedenen, vorangegangenen Schriftsätzen kommentiert wurden. Ferner stellen wir den Antrag zur Aufhebung des Verfahrens R831 und nehmen zu einer Vielzahl von Ermittlungsergebnissen Stellung. Unter anderem, wie die Cerame-Unie aus einer voraussichtlichen Mehrbelastung für uns Unionsverbraucher in Höhe von EUR 1.299.038.650 (1,3 Milliarden Euro) - Simsalabim - 1,30 pro Haushalt errechnen. Und auch an einigen mathematischen Regeln zur Ermittlung eines repräsentativen Durchschnitts haperte es bei den Ermittlungen, aber man ist fest überzeugt, mit den vier größten Fabriken Chinas für die übrigen 14.769 schon den richtigen Wert ermittelt zu haben. Also Statement 5 lohnt sich wirklich, sich einmal auf der Zunge zergehen zu lassen.
Statement 6
Kennen Sie eine "Zwickmühle"? Mühe auf, Mühle zu - Stein weg! Genau das haben wir erkannt, als wir am Montag den 15.12.2025 ein Hearing mit einigen Teilnehmern des Antidumping-Teams aus Brüssel abhalten durften. Zugegeben, wir haben in diesem Meeting eine sehr wichtige Erkenntnis erhalten, die viele unserer vorherigen Einschätzungen der Ermittlungen in den Schatten stellten. Ein Lehrer würde unser bisheriges Handeln mit folgenden Worten würdigen: "Schöner Aufsatz, gut recherchiert, hervorragend analysiert und auch in einem ansprechenden Textbild niedergeschrieben. Note 6, durchgefallen, da Thema verfehlt".
Und allen Parteien, die den Hersteller Kütahya bzw. die Türkei für nicht geeignet hielten, einen repräsentativen Vergleich der Herstellungskosten mit China herzustellen, sei gesagt, dass keiner der untersuchenden Kommissare bzw. Kommissarinnen dort persönlich war, sondern sich die Vergleichszahlen aus dem Internet beschafft hat.
Statement 4 (DE) Statement 5 (DE) Statement 6 (DE)

08.12.2025 -16:10 h: Alle von uns eingereichten Stellungnahmen vieler unserer Kunden und Partner hat die Kommission soeben (16:05 h) abgelehnt mit der Begründung, dass sich jede interessierte Partei selbst registrieren muss. Aus Zeitgründen möchten wir das nicht näher kommentieren und bitten daher alle Kunden und Firmen, die uns Ihr Statement weitergereicht haben, noch heute 24:00 h selbst bei der Kommission hochzuladen. Ihr Beitrag, ist Statement ist von großer Bedeutung! Deshalb bitten wir Sie, registrieren Sie sich und laden Ihre Stellungnahme in dem Portal TRON.tdi R831 selbst hoch, vielen Dank.
Folgen Sie bitte dieser Internetseite zur Anmeldung
https://webgate.ec.europa.eu/cas/login
5.12.2025: Obwohl die Zeit für ein Komplett-Studium der Ausführungen des Beschlussentwurfes vom 26.11.2025 (R831) für uns viel zu kurz war, diesen mit einem Anwalt zu durchleuchten, konnten wir mit Hilfe eines bedeutenden deutschen Marktbegleiters, der Firma Ritzenhoff & Breker Bad Driburg, eine erste juristische Würdigung des Verfahrens der Europäischen Union anhand von vorangegangenen Beispielverfahren vornehmen.
Wir haben festgestellt, dass dieses Verfahren gegen die Grundsätze der Welthandelsorganisation (WTO) verstößt, da dieselben Verfahrensgegenstände bereits in der am 8.10.2025 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung EU 2025/1981 (DE) enthalten waren.
Ferner konfrontierten wir die Kommission mit der Frage wie es sein kann, dass zwei unabhängige Ermittlungen, die am Ende beide den exakt gleichen (angeblichen) Schädigungswert einer 38%gen Unterbietungsspanne ermittelt, zu derart unterschiedlichen Schutzmaßnahmen führen:
- 2525/1981 ermittelt 17,9/36,1% Schutzzölle
- R831 ermittelt 79% Schutzzölle
Wohl bemerkt, diese Ermittlungsergebnisse liegen sage und schreibe 49 Tage auseinander.
Vollkommen fassungslos waren wir als wir feststellten, dass die Kommission - ohne dass sie diese Zahl selbst ausgewiesen hat - bei Ausbleiben der chinesischen Importe als Folge einer drastischen Preiserhöhung eine Unterdeckung der betroffenen Ware von rund 33% ermittelte. Nachdem wir die Zahlen der Union auf den richtigen Stand gebracht haben, ermittelten wir sogar eine Unterdeckung des Unionsbedarf in Höhe von 57%.
Für die Verbraucher bedeutet das, dass jede zweite Tasse, jeder zweite Teller und jede zweite Schüssel aus den Regalen verschwinden wird. Hunderte Einführer und viele Bedeutende Handelsmarken können die Märkte dann nur noch mit Einheitstellern bedienen, weil die Union der Meinung ist, dass die geringe Anzahl europäischer Fabriken dann mehr verkauft.
Wir von Holst Porzellan sollen dann unseren Kunden Teller von Hutschenreuther, Platten von Rosenthal und Schüsseln von Fürstenberg verkaufen. Wir würden uns über eine Verzehnfachung unseres Umsatz sehr freuen, aber KPM-Porzellan im Krankenhaus oder Royal Limoge in der Kantine..?
Achja, wir hätten noch portugiesische Keramik! Da diese in der Gewerbespülmaschine schon nach wenigen Spülgängen craqueltiert, gibt das auch schöne Umsatzsteigerungen. Wir denken das alle Marktteilnehmer, private Haushalte, Köche, Restaurantbesitzer, Hoteliers und Einkäufer von Kliniken und Krankenhäuser auf die ordentliche und günstige Ware aus China nicht verzichten kann, selbst wen man es wollte.
Greifen die neuen Schutzzölle, zahlt jeder Verbarucher 91% Einfuhrabgaben. Damit ist Porzellan höher belastet als Benzin, Strom und Brandwein.
03.12.2025: In einer umfassenden Stellungnahme an die Europäische Kommission stellt der Europäische Verband Lifestyle die Schädigung unseres Wirtschaftszweiges dar. Interessant für viele interessierten Parteien sind im Besonderen die Analysen der Bilanz der Firma Kütahya Porselen in Bezug für den Vergleich mit den chinesischen Herstellern. Es lohnt sich, dieses Statement zum laufenden Verfahren zu studieren. Vielleicht gibt es dem ein- oder anderen Marktteilnehmer weitere Ansätze, die Vergleichszahlen der Kommission zu kommentieren.
Danke an die Autoren und die vielen Unternehmen, die hinter diesem Verband versammelt sind!
01.12.2025: Ein großer Kreis bedeutender Einführer aus ganz Europa hat sich in einer ersten Online-Konferenz zusammengefunden und erste Eindrücke und Fakten dieses Verfahrens zusammengetragen. Auf Veranlassung zweier Einführer waren konkurrierend zwei Rechtsanwälte anwesend, die zur juristischen Untermauerung des Verfahrens zur Verfügung stehen, um auf auf das Entwurfspapier der Union juristisch vorzugehen.
Die Kosten für diese erste Phase der juristischen Begleitung betragen etwa 5.000 EUR je Teilnehmer, für beide Anwälte gleich. So bildeten sich zwei Gruppen.
- Eine Gruppe um einen Anwalt aus Wien. https://www.cerhahempel.com. Wer sich als interessierte Partei nachträglich für einen (kostenpflichtigen) Beitritt in diese Gruppe interessiert, möge sich bitte an Michael Freiwirth wenden. Email hier.
- Eine Gruppe um einen Anwalt aus Brüssel https://www.vbb.com. Wer sich als interessierte Partei nachträglich für einen (kostenpflichtigen) Beitritt in diese Gruppe interessiert, möge sich bitte an Frau Antoniazzi wenden. Email hier.
Beider Gruppen arbeiten ein Statement aus, dass bis zum 8. Dezember in Brüssel vorliegen sollte. Da wir aber davon ausgehen, dass damit das Einspruchsverfahren noch nicht beendet ist, macht ein nachträglicher Eintritt in einer dieser Gruppen durchaus Sinn und stärkt durch Mehrheit auch die Durchschlagskraft.
Holst Porzellan ist bislang kein Mitglied in einer Gruppen und wartet das Ergebnis ihrer eigenen Stellungnahmen ab.
1.12.2025: Nach einem zweitägigen Studium der Ausführungen im Beschlussentwurf R831 haben wir festgestellt, dass die mehrheitlich festgestellten Zahlen und Fakten zu falschen, bzw. zu missbilligenden Ergebnissen zu Ungunsten der betroffenen Hersteller aus China geführt haben.
Auf insgesamt 16 Seiten haben wir Punkt für Punkt die unvollständigen, fehlerhaften oder einseitig dargestellten Ermittlungsergebnisse der Kommission vorgetragen. Unser Entsetzen über die Arbeit der Kommission wuchs von Seite zu Seite, denn es war für uns vollkommen unverständlich, wie eine neutrale Behörde die das Ziel "eines fairen und ungestörten Handels" verfolgt, derartig manipulativ ihre Ergebnisse darstellt.
Dieses Statement dokumentiert eine fachlich versierte Analyse der Untersuchungsergebnisse der europäischen Kommission. Wir empfehlen allen interessierten Parteien, dieses Statement zu lesen und freuen uns, wenn wir mit diesen Ausführungen das ein- oder andere Statement anreichern können.
28.11.2025: Auf Basis unserer Marktkenntnis und tiefen Einblicke in die Produktionsstätten unserer Partnerwerke haben wir ein erstes Statement abgegeben und die Ermittlungsergebnisse aus einer allgemeinen, fachlichen Würdigung beleuchtet. In dieser Stellungnahme sind wir schwerpunktmäßig auf folgende Sachverhalte eingegangen.
- Der Preisunterschied unserer Ware ist nicht derart signifikant günstiger als die der Unionshersteller, vor allem, weil sich die Ware in Art und Güte stark unterscheiden.
- Die Herstellungspreise in China haben sich ebensowenig verbilligt wie in Europa.
- Wie kann es sein, dass die Kommission innerhalb von 49 Tagen komplett unterschiedliche Maßnahmen in ein und derselben Warengruppe ermittelt.
- Das zwei Antragsteller aus der europäischen Union keinesfalls für ein repräsentatives Unionsinteresse stehen.
- Dass der Vergleich von mehr als 500 Fabriken in China mit einer Fabrik in der Türkei - und dazu noch eine türkische Luxusmarke - nicht zu einem repräsentativen Ergebnis führen kann.
27.11.2025: Dringender "Aufruf" in unserem Infocenter an unsere Kunden:
Wir von Holst Porzellan liefern jedes Jahr mehr als 1.000 Tonnen Porzellan für Tisch und Tafel vornehmlich an gewerbliche Verbraucher aus Gastronomie, Hotellerie und vor allem an soziale Einrichtungen in der Gemeinschaftsverpflegung, also auch Kliniken, Altenheime, Pflegeanstalten und sogar Justizvollzugsanstalten.
Alle dieser Verbraucher werden ab dem Frühjahr 2026 für ihr Porzellan circa 60% mehr bezahlen. Ein Kaffeebecher, der heute 2,50 Euro kostet, schlägt dann mit 4 Euro zu Buche.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Maßnahme der Europäischen Union zu Unrecht erfolgt, unnötig die Verbraucherpreise erhöht, das Angebot von Porzellan auf unserem Markt verringert oder verschlechtert, dann schreiben Sie uns bitte bis zum 5. Dezember 2025. Wir werden, wie viele andere Unternehmen dieser Branche, am 6. Dezember offiziell gegen diese Entscheidung Protest einlegen und nehmen jeden Ihrer Einwände und Meinungen mit auf! Email: office@holst-porzellan.de.

26.11.2025: Die Schlussfolgerung mit dem Beschluss von 8. Oktober 2025 (siehe unten) war, wie sich leider 49 Tage später herausstellte, eine falsche Einschätzung.
Am späten Abend hat die Europäische Kommission einen neuen Beschlussentwurf zur Erhöhung der Strafzölle auf Porzellan aus der Volksrepublik China von 17,9% um 61,1% auf 79% erhöht.
Damit wird ein großer Teil unserer Ware und Frachtkosten, wie auch der vieler Mitbewerber mit 91% Einfuhrabgaben belastet. Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Entscheidung die Lebensfähigkeit vieler unserer Produkte ihr Ende finden wird und sich das gesamte Angebot von Porzellan für alle Verbraucherkreise in Zukunft erheblich verringert und verteuert.
Die Union hat bei der Feststellung dieser Maßnahme gegen einen ganzen Kontinent die Preise einer einzigen Fabrik aus der Türkei herangezogen. Diese Fabrik betreibt in vielen türkischen Städten und Einkaufszentren eigene „Flagship-Stores“ und stellt sich selbst als Luxusmarke dar.
Für uns ist dies ein neuerlicher Beweis dafür, dass die Unionsarbeit weder seriös noch im Sinne unserer Bevölkerung erfolgt. Als unabänderliche Folge dieser Entscheidung werden sich die Preise für Porzellan in den kommenden Monaten erhöhen.
Es gibt weder in Europa noch im Kreis der Schengen-Länder genügend Kapazitäten, den derzeitigen Bedarf an Porzellan zu decken. Wir rechnen mit verheerenden Folgen für unsere Branche. Aufgrund dieser unvorhersehbaren zerstörenden Entscheidung der Europäischen Union sind wir gezwungen, alle längerfristigen Preiszusagen über den 1. Februar 2026 hinaus aufgrund höherer Gewalt aufzukündigen. Ebenfalls enden mit dem heutigen Vormittag alle „Black-Week“ Nachlässe und Sonderpreise.

08.10.2025: Die Präsidentin der Europäischen Union Ursula von der Leyen unterschreibt die Durchführungsverordnung Nr. EU 2025/1981 und legt damit die Schutzzölle gegen Porzellan aus der Volksrepublik China erneut auf individueller Basis fest: 17,9% für kooperierende Erzeuger, 36,1% für alle anderen Erzeuger. Im Wesentlichen bestätigt sie damit die Feststellung der Erstuntersuchung AD 586 aus dem Jahr 2012/2013.
Mit dieser Entscheidung haben alle interessierten Parteien gerechnet, obgleich viele Einführer dieser Ware der Meinung sind, dass die Schutzzölle in der beschlossenen Höhe nicht angebracht waren. Basierend auf einer 1.445 Seiten Umfassenden Antragsschrift der Cerame-Uni hat die Kommission ihr Urteil getroffen.
Damit war für alle interessierten Parteien klar, dass das Thema "Antidumping gegen Porzellan" für die nächsten 5 Jahre zu den Akten gelegt wird.
Hilfe zu Vorgehensweisen
Im Zusammenhang mit unseren Veröffentlichungen klingeln derzeit die Telefone bei uns im Office heiß. Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der knappen Fristen jede Sekunde zählt und wir keine Einzelerklärungen abgeben können. Das Antidumpingrecht, welches an die Regelungen der WTO (Welthandelsorganisation) anknüpft, ist ein riesiger Rechtsraum, der bis zum EUGH (Europäischen Gerichtshof) reicht. Wir sind eine kleine Firma und setzen 100% unserer Leistungskraft gerade in dieses Thema. Zeit für individuelle Beratungen haben wir dabei nicht. Jedoch wollen wir an dieser Stelle die beiden meist gestellten Fragen beantworten.
Gibt es einen Vordruck, den man unterschreiben kann?
Nein und um Gottes Willen. Die Aufgabe der Kommission und der interessierten Parteien ist eine Entscheidung auf der Basis des Unionsinteresse zu treffen. Es geht nicht darum, wer die meisten Unterschriften sammelt, wobei natürlich Mehrheiten eine große Rolle spielen.
- Jede betroffene Partei sollte zunächst darlegen, warum sie betroffen ist und möglichst kurz den Wirtschaftszweig und die Art der bezogenen Waren beschreiben.
- Jede Partei sollte, beschreiben, wie und warum sie unter einer Verknappung des importierten Waren zwischen 33% und 57% (siehe unser Statement 3) leidet,
- Alternativ beschreiben sie bitte, ob eine Verteuerung der bezogenen Waren durch 61% höhere Schutzzölle den zukünftigen Absatz stört, oder Ihren Geschäftsbereich schädigt.
- Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihnen bisher bezogenen Waren dieses Ursprungs nicht durch Produkte der Unionshersteller zu ersetzen sind, weil z.B. zu teuer oder aufgrund kleinerer Bezugsmengen zu unbedeutend, sollten Sie dies erwähnen.
- Wenn Sie einen Umsatzrückgang erkennen, sollten Sie diesen in % ausdrücken. Wenn Sie Mitarbeiter entlassen müssen, dann drücken Sie dies bitte in Zahlen aus.
Obwohl die Einspruchsfrist am 8. Dezember endet, sind wir trotzdem dankbar für jedes Statement, das uns zugeleitet wird. So wie es aussieht, geht dieses Verfahren vor den EUGH und da zählt jedes Stimme, denn nicht die Kommissare in Brüssel sind Europa sondern wir Bürger und Unternehmen!
Ich habe Insiderwissen!
Es gibt viele Mitarbeiter aus der Porzellanbranche, die über Insiderwissen verfügen und aus Angst vor Repressalien oder Konsequenzen in diesen Verfahren nicht offen aussagen wollen. Wir versichern, dass wir bei gewünschter Diskretion diese schützen werden und nur den Ermittlungsbeamten diese Informationen vertraulich zukommen lassen. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und belassen alle solchen Informationen in den vertraulichen Ermittlungsakten. Im Zweifel schreiben Sie uns, wir prüfen dann Ihr Anliegen.
Wie wird das Verfahren ausgehen?
Dazu ganz kurz: Wir wissen es nicht! Jede Art von Spekulation und Prognose ist aktuell nicht relevant. Zusammen, mit weiteren bedeutenden Einführern, haben wir viele Verstöße gegen die Grundverordnung und die WTO-Regularien ermittelt, aber auf hoher See und vor einem Gericht ist man immer in Gottes Hand.
Wo kann ich mich über den Verfahrensverlauf informieren?
Auf dieser Seite werden wir nach besten Kräften und Wissen alle relevanten Informationen und Verläufe des Verfahrens R831 festhalten. Das Neuste finden Sie immer ganz oben auf dieser Seite. Haben Sie selbst Erkenntnisse oder Informationen von Relevanz, die hier noch nicht zu finden sind, senden Sie uns bitte eine Email.
